Vorschriften
Wiederkehrende Kranprüfung: wer, wann und in welchem Umfang

In der Türkei unterliegen Hebe- und Fördermittel nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln einer wiederkehrenden Prüfung. Das ist eine gesetzliche Pflicht, keine freiwillige Wartung.
Wo die Verantwortung liegt
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber. Unabhängig davon, wer den Kran gebaut und montiert hat, ist der Arbeitgeber für Durchführung und Nachweisführung verantwortlich.
Umfang
Prüfen heißt mehr als hinsehen: Rissprüfung der tragenden Konstruktion, Begutachtung der Schweißnähte, Messung der Bremswirkung, Bewertung von Seil und Kette nach Ablegereife, Erprobung von Endschaltern und Not-Halt, Lastprobe.
Warum Nachweise zählen
Nach einem Unfall wird zuerst die Prüfhistorie verlangt. Regelmäßige Aufzeichnungen belegen die Pflichterfüllung und lassen erkennen, wann ein Schaden begann.
Verhältnis zur Wartung
Die Prüfung stellt fest, die Wartung greift ein. Die Behebung eines Befunds ist eine eigene Leistung.


